Der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 3b angegebene Klassifizierungscode darf nur verwendet werden, wenn die zustndige Behrde eines RID-Vertragsstaates vor der Befrderung ihre Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung muss schriftlich in Form einer Klassifizierungsbesttigung (siehe Absatz 5.4.1.2.1 g)) erfolgen und mit einer unverwechselbaren Referenz versehen sein. Wenn die Zuordnung zu einer Unterklasse nach dem Verfahren des Absatzes 2.2.1.1.7.2 vorgenommen wird, kann die zustndige Behrde vorschreiben, dass die vorgegebene Klassifizierung auf der Grundlage der von der Prfreihe 6 des Handbuchs Prfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 16 erzielten Prfdaten berprft wird.